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Das Lichtbildrecht nach § 72 UrhG als Recht am eigenen Blick und Institut des Investitionsschutzes
Das Lichtbildrecht des § 72 UrhG erfasst alle nichtschöpferischen Abbildungen, die unter Einsatz bilderzeugender Strahlung entstanden sind, mithin einfache Amateuraufnahmen ebenso wie professionelle Produktfotografien, und wird in der Praxis häufig durch Dritte, die im Internet gefundene Aufnahmen unberechtigterweise für eigene Zwecke verwenden, verletzt. In Rechtsprechung und Schrifttum besteht zu der Frage, wie beispielsweise die Verwendung von Teilen eines Lichtbilds zu ...

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